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Vista Testversion
microsoft.public.de.windows.vista.sonstiges
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11-29-2008
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Re: Vista Testversion
"Saskia Schmidt" <SaSchmi@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:f2800$49312e00$d9ec5f7e$698@news.usenext.de.. .
>
> Hallo,
>
> ich wollte fragen, ob man wie bei XP, 30 Tage lang Vista testen kann,
> bevor ich es aktiviere. Ich habe zwar gegoogelt,
> aber leider nur was gefunden wenn ich Vista über eine Virtuelle Maschine
> laufen lasse. Das möchte ich allerdings nicht.
>
> Ich hoffe mir kann geholfen werden :-)
>
> MFG
> Saskia
http://board.gulli.com/thread/1261378-vista-testen/
Gruß Peter
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11-29-2008
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Re: Vista Testversion
Peter Schultz schrieb:
>> ich wollte fragen, ob man wie bei XP, 30 Tage lang Vista testen
>> kann, bevor ich es aktiviere. Ich habe zwar gegoogelt,
>> aber leider nur was gefunden wenn ich Vista über eine Virtuelle
>> Maschine laufen lasse. Das möchte ich allerdings nicht.
>>
>> Ich hoffe mir kann geholfen werden :-)
>
> http://board.gulli.com/thread/1261378-vista-testen/
Die dort gezeigten Möglichkeiten scheinen mir nicht übermäßig legal zu
sein :-(.
Rainald
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11-29-2008
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Re: Vista Testversion
*Rainald Taesler* schrieb:
>> http://board.gulli.com/thread/1261378-vista-testen/
>
> Die dort gezeigten Möglichkeiten scheinen mir nicht übermäßig legal zu
> sein :-(.
Die Verlängerung auf bis zu 120Tage ist IIRC eine Funktion, die Vista
selbst mit bringt. Nur, das sie nicht dokumentiert ist, heißt ja nicht,
dass man sie nicht benutzen darf. Wer in DOS format /autotest benutzte
wurde ja auch nicht vor den Kadi geschleppt, nur weil der Parameter
nicht dokumentiert war.
Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nach spätestens 120 Tagen ist
die Registrierung fällig. Selbst wenn M$ dann mitbekommt, dass die
Testphase etwas ausgedehnter war, als vorgesehen, so hat sie
letztendlich zur Registrierung und damit zum Kauf von Vista geführt.
--
bis denne
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11-29-2008
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Re: Vista Testversion
Ruediger Lahl schrieb:
> *Rainald Taesler* schrieb:
>
>>> http://board.gulli.com/thread/1261378-vista-testen/
>>
>> Die dort gezeigten Möglichkeiten scheinen mir nicht übermäßig
>> legal zu sein :-(.
>
> Die Verlängerung auf bis zu 120Tage ist IIRC eine Funktion, die
> Vista selbst mit bringt. Nur, das sie nicht dokumentiert ist, heißt
> ja nicht, dass man sie nicht benutzen darf. Wer in DOS format
> /autotest benutzte wurde ja auch nicht vor den Kadi geschleppt, nur
> weil der Parameter nicht dokumentiert war.
LOL
Aber es geht nicht um ein "undokumentiertes Feature".
Ausgangspunkt war bei "Gulli" der von "Jägermeister" gegebene Rat:
"Geht klar, einfach eine DVD von einem bekannten oder
eine unveränderte Version laden."
Und das ist doch wohl *so* nicht OK. Oder?
> Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das hat noch etwas entschuldigt ;-)
Rainald
(der gewiß nicht päpstlicher ist als der Papst <g>)
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11-30-2008
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Re: Vista Testversion
*Rainald Taesler* schrieb:
> Aber es geht nicht um ein "undokumentiertes Feature".
> Ausgangspunkt war bei "Gulli" der von "Jägermeister" gegebene Rat:
> "Geht klar, einfach eine DVD von einem bekannten oder
> eine unveränderte Version laden."
>
> Und das ist doch wohl *so* nicht OK. Oder?
Streng genommen natürlich nicht. Aber ich glaube kaum, dass M$ etwas
dagegen hätte, wenn es zu einem Kauf führt. Letztlich sind die
Vista-DVDs alle gleich und erhalten erst mit der Registrierung
'Persönlichkeit'. Im Grunde also nichts anderes wie jede andere
Shareware auch. Da kommt es aufs Gleiche heraus, wenn ich mir die DVD
kaufe, oder 'leihe'. Nach 30(120)Tagen werde ich sie nicht mehr benutzen
können und zur weiteren Benutzung muss ich sie mir auf jeden Fall vorher
gekauft haben. Ob das nun 120 oder 3 Tage her ist, ist M$, wie gesagt,
sicher schnurzpiep egal.
>> Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
>
> Das hat noch etwas entschuldigt ;-)
Das ist immerhin ein Rechtsprinzip.
--
bis denne
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11-30-2008
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Vista Testversion
Hallo,
ich wollte fragen, ob man wie bei XP, 30 Tage lang Vista testen kann, bevor ich es aktiviere. Ich habe zwar gegoogelt,
aber leider nur was gefunden wenn ich Vista über eine Virtuelle Maschine laufen lasse. Das möchte ich allerdings nicht.
Ich hoffe mir kann geholfen werden :-)
MFG
Saskia
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11-30-2008
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Re: Vista Testversion
Laß uns keine Dauerarie draus machen.
Nur so viel noch:
Ruediger Lahl schrieb:
>> Aber es geht nicht um ein "undokumentiertes Feature".
>> Ausgangspunkt war bei "Gulli" der von "Jägermeister" gegebene Rat:
>> "Geht klar, einfach eine DVD von einem bekannten oder
>> eine unveränderte Version laden."
>>
>> Und das ist doch wohl *so* nicht OK. Oder?
>
> Streng genommen natürlich nicht.
Nicht nur "streng genommen", sondern nach dem, was das Gesetz vorsieht.
Urheberrecht ist gewiß nichts, was unscharf wäre.
> Aber ich glaube kaum, dass M$ etwas
> dagegen hätte, wenn es zu einem Kauf führt. Letztlich sind die
> Vista-DVDs alle gleich und erhalten erst mit der Registrierung
> 'Persönlichkeit'.
Darauf, was Du "glaubst" (Glauben heißt, nix Wissen <g) und oder darauf,
ob MS etwas dagegen haben könnte oder nicht, kommt es nicht an. Nutzung
von Software, auch gerade von etwas so Zentralem, wie einem OS, ist
nunmal nur erlaubt, wenn explizit das Recht dazu eingeräumt wird. Mit
Vermutungen und Unterstellungen geht's nicht.
> Im Grunde also nichts anderes wie jede andere Shareware auch.
Sorry, Vista keine "Shareware". Soweit mir bekannt, gibt es - etwa im
Unterschied zu Office" keine "Trial"-Version.
> Da kommt es aufs Gleiche heraus, wenn ich mir die
> DVD kaufe, oder 'leihe'. Nach 30(120)Tagen werde ich sie nicht mehr
> benutzen können und zur weiteren Benutzung muss ich sie mir auf
> jeden Fall vorher gekauft haben. Ob das nun 120 oder 3 Tage her
> ist, ist M$, wie gesagt, sicher schnurzpiep egal.
Das sagst Du so locker dahin. Schau mal ins "EULA". Das Verleihen eines
Vista-Datenträgers zwecks Nutzung des Entleihers ist nicht erlaubt.
Punktum.
>>> Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
>>
>> Das hat noch nie etwas entschuldigt ;-)
>
> Das ist immerhin ein Rechtsprinzip.
LOL
NEIN, gewiß kein "Rechtsprinzip". Wohl eher eine Volksweisheit, was den
Gesetzesvollzug angeht - je Situation resignativ bedauernd, oder aber
Abwägungskriterium des potentiellen Rechtsbrechers nach dem Motto "wird
schon gut gehen" (genauso wie "ich werd schon nicht erwischt werden").
So, aber nun ausgelatscht genug.
Bis dieser Tage
Rainald
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11-30-2008
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Re: Vista Testversion
*Rainald Taesler* schrieb:
>> Da kommt es aufs Gleiche heraus, wenn ich mir die DVD kaufe, oder
>> 'leihe'. Nach 30(120)Tagen werde ich sie nicht mehr benutzen können
>> und zur weiteren Benutzung muss ich sie mir auf jeden Fall vorher
>> gekauft haben. Ob das nun 120 oder 3 Tage her ist, ist M$, wie
>> gesagt, sicher schnurzpiep egal.
>
> Das sagst Du so locker dahin. Schau mal ins "EULA".
Die ist in DE IIRC kaum durchsetzbar. Dazu müsste sie mir vor dem
Kauf bekannt sein und nicht erst nach dem Einlegen des Datenträgers.
> Das Verleihen eines Vista-Datenträgers zwecks Nutzung des Entleihers
> ist nicht erlaubt. Punktum.
>>>> Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
> NEIN, gewiß kein "Rechtsprinzip".
Ach, Richter fällen also Urteile, ohne das geklagt wurde?
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bis denne
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11-30-2008
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Re: Vista Testversion
Ruediger Lahl schrieb:
> Die ist in DE IIRC kaum durchsetzbar. Dazu müsste sie mir vor dem
> Kauf bekannt sein und nicht erst nach dem Einlegen des Datenträgers.
Da erinnerst Du Dich wohl falsch.
Kauf der DVD und Einräumung des Nutzungsrechts nach Urheberrechtsgesetz
sind zwei paar Stiefel.
Problematisch ist da eher schon, daß es u.U. an den
Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 305 BGB mangelt, weil die
EULA-Litanei nur einem Scrollfenster erscheint und das evtl. als den
Anforderungen an "die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme" nicht
genügend gesehen werden könnte. Ist aber gewagt, ich habe aber die
neuere Rechtsprechung momentan nicht parat und die BGB-Kommentare nicht
zur Hand.
>> Das Verleihen eines Vista-Datenträgers zwecks Nutzung des
>> Entleihers ist nicht erlaubt. Punktum.
>
>>>>> Außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter.
>
>> NEIN, gewiß kein "Rechtsprinzip".
>
> Ach, Richter fällen also Urteile, ohne das geklagt wurde?
Mit Verlaub: Unsinn!
Rainald
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12-01-2008
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Re: Vista Testversion
"Ruediger Lahl" <ruediger.lahl@gmx.de> schrieb
> Ach, Richter fällen also Urteile, ohne das geklagt wurde?
Natürlich. Wird ein Strafbefehl erlassen und der Beschuldigte legt keinen
Einspruch ein, so wird der Strafbefehl (= bereits das Urteil) rechtskräftig.
Legt man gegen den Strafbefehl Einspruch ein, wird man im Regelfall
angeklagt und bekommt dann ggf. ein Urteil vor dem Gericht.
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